Betriebliche Altersvorsorge

Ohne Abzüge für die Rente sparen

Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Netto merken Sie davon nur die Hälfte. Denn Sie sparen Steuern und Sozialabgaben.

Betriebliche Altersvorsorge auf einen Blick

  • Es gibt fünf so genannte Durchführungswege. Einen davon muss Ihnen Ihr Arbeitgeber anbieten.
  • Die Beiträge bleiben bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Rentenbeginn ist zwischen dem 62. und dem 70. Lebensjahr.
  • Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslang garantierten Rente und Kapital-Auszahlung.
  • Bei einem Jobwechsel können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge fortführen. 

Die Wahl des Durchführungswegs

Welchen Durchführungsweg Ihr Chef für die betriebliche Altersvorsorge anbietet, hängt zum Beispiel von der Größe des Betriebs, der Branche oder dem Tarifvertrag ab. Gibt es im Unternehmen weder Pensionskasse noch Pensionsfonds, haben Sie Anspruch auf eine Betriebsrente in Form einer Direktversicherung.

Lassen Sie sich beraten

Zusammen mit der R+V Versicherung bieten wir Ihnen für die betriebliche Altersvorsorge neben der R+V Direktversicherung die R+V minijobrente für geringfügig Beschäftigte an. Für weitere Informationen klicken Sie auf "Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge". Oder wenden Sie sich ganz einfach an Ihren Berater.

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